Umschuldung mit Tilgungserhöhung: Maisonettewohnung in Rodgau vor der Rente schuldenfrei
Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. In Rodgau schuf genau das den Handlungsspielraum für eine Neuordnung.
Die Ausgangslage
Ein Ehepaar in Rodgau, 51 und 47 Jahre alt, hatte den Ablauftermin seiner Zinsbindung fast übersehen. Vier Monate vor Fälligkeit lag die Restschuld bei 115.000 Euro; ohne Anschlussvereinbarung wäre das Darlehen in eine variable Verzinsung übergegangen.
Die Herausforderung
Die Restschuld sollte auf eine Person übergehen. Damit war die Kapitaldienstfähigkeit vollständig neu zu bewerten, zusätzlich waren Grundbuch und Eigentumsverhältnisse anzupassen – ein Vorgang, der eng mit dem Notariat abzustimmen ist. Hinzu kam die Frage, ob sich ein Darlehensbetrag von 144.000 Euro über 15 Jahre zu einer Rate führen lässt, die der Haushalt dauerhaft trägt.
Unsere Lösung
Die Übernahme durch eine Person wurde vollständig neu gerechnet: Einkommen, laufende Verpflichtungen, Unterhaltszahlungen und eine Objektkostenpauschale. Erst als der Haushaltsüberschuss auch mit Puffer trug, wurde angefragt. Die grundbuchliche Umsetzung und die Entlassung des ausscheidenden Partners aus der Haftung wurden mit dem Notariat und dem Darlehensgeber abgestimmt, bevor Verträge unterschrieben wurden. Die neue Struktur umfasst 144.000 Euro bei 15 Jahren Zinsbindung. Die anfängliche Tilgung wurde mit 2 Prozent so gewählt, dass Entschuldungstempo und Alltagsbudget im Gleichgewicht bleiben.
Das Ergebnis
Umgesetzt wurde ein Darlehen über 144.000 Euro bei rund 44 Prozent Beleihungsauslauf. Die planmäßige Rückführung ist vor dem geplanten Ruhestand abgeschlossen, jährliche Sondertilgungen sind zusätzlich vereinbart. Der dargestellte Weg ist ein Beispiel und keine Empfehlung ohne Kenntnis Ihrer persönlichen Situation. Ein zweiter Blick auf die Zahlen ersetzte hier die erste, vorschnelle Absage.
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