In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht, weshalb Sie eine Krankenversicherung haben müssen. Unser Gesundheitssystem sieht zwei Varianten der Absicherung vor: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Mehr als 70 Millionen Versicherte zählt das größte System – die gesetzliche Krankenversicherung. Rund neun Millionen Versicherungsnehmer gibt es in der PKV.

Die private Krankenversicherung steht nicht jedem offen. Wenn Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Absicherung haben, können Sie in der PKV von besseren Leistungen profitieren. Aber auch als Kassenpatient müssen Sie nicht auf eine verbesserte Gesundheitsversorgung verzichten. Als unabhängige Berater stehen wir von Kredithaus24 Ihnen zur Seite. Ob gesetzlich oder privat, gemeinsam finden wir die richtige Absicherung für Sie.

Arten von Krankenversicherungen

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für viele Personen die Pflichtversicherung. Sie steht grundsätzlich jedem offen. Die versicherten Leistungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten für alle Versicherten im selben Umfang. Das heißt aber auch, dass der Gesetzgeber Leistungen zukünftig kürzen oder streichen kann. Einige Krankenkassen bieten Zusatzleistungen, die über den gesetzlich vorgegebenen Versicherungsschutz hinausgehen.

In der GKV gilt das Solidaritätsprinzip. Die Beitragsbemessung orientiert sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit eines einzelnen. Dadurch ist der Beitrag abhängig vom Einkommen und richtet sich nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko.

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. In Deutschland gibt es über 100 Kassen und seit 1996 können die Versicherten ihren Träger frei wählen. Die meisten Krankenkassen sind deutschlandweit oder regional geöffnet. Es gibt aber auch Ausnahmen, die nur für bestimmte Unternehmen zugänglich sind.

Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht gesetzlich vorgegeben. Sie sind in der Regel umfangreicher als der Leistungskatalog der GKV. Außerdem können Privatversicherte ihren Versicherungsschutz mitbestimmen. Dafür bieten die über 40 privaten Krankenversicherer in Deutschland verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Leistungen.

In der PKV ist der Beitrag nicht einkommensabhängig. Er bemisst sich anhand der versicherten Leistungen, dem Alter und des individuellen Krankheitsrisikos des Antragstellers. Privatversicherte bilden mit ihren Beiträgen sogenannte Altersrückstellungen. Diese dienen dazu, die Prämie im Alter, wenn das Krankheitsrisiko besonders hoch ist, möglichst stabil zu halten.

In der gesetzlichen Krankenversicherung kann jeder, unabhängig von seinem Gesundheitszustand versichert werden. Anders ist es in der PKV. In der privaten Krankenversicherung gibt es die Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss. Gesundheitliche Beschwerden und Vorerkrankungen führen zu Risikozuschlägen oder sogar zur Ablehnung.

Krankenzusatzversicherungen

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen soliden Basisschutz, der „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Möchten Sie als Kassenpatient eine bessere Versorgung, etwa ein Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalten oder höherwertigeren Zahnersatz, müssen Sie die Mehrkosten selbst bezahlen. Oder Sie schließt eine Krankenzusatzversicherung ab. Dabei handelt es sich um Tarife, die den Versicherungsschutz der GKV ergänzen und erweitern. Sie schließen die Versorgungslücken gesetzlich Versicherter.

Krankenzusatzversicherungen gibt es für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen und für den Pflegefall. Je nach Tarif übernimmt der Versicherer die Kosten für Zusatzleistungen, die der Patient selbst tragen muss, komplett oder anteilig.

Der Beitrag ist wie in der PKV abhängig vom Versicherungsumfang, dem Alter und individuellen Risiko der Versicherten. Auch bei den meisten Krankenzusatzversicherungen sehen die Versicherer eine Gesundheitsprüfung vor. Es gibt jedoch Anbieter, die gegen eine Wartezeit auf die Gesundheitsfragen verzichten. Generell können Sie eine Zusatzversicherung trotz Vorerkrankungen einfacher abschließen als eine PKV. Dafür genießen Sie je nach gewähltem Versicherungsumfang dieselben verbesserten Leistungen wie ein Privatpatient.

Krankenzusatzversicherungen

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PKV und GKV im Vergleich

Leistungen

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzlich festgelegt, für alle Versicherungsnehmer gleich

Private Krankenversicherung

Individuell, abhängig von gewähltem Tarif

Leistungsgarantie

Gesetzliche Krankenversicherung

Leistungen können durch Gesetzgeber gekürzt werden

Private Krankenversicherung

Einmal vereinbarte Leistungen sind garantiert

Geöffnet für

Gesetzliche Krankenversicherung

Grundsätzlich jeden, Pflichtversicherung für viele Personengruppen

Private Krankenversicherung

Nur für bestimmte Personengruppen

Beitragsbemessung

Gesetzliche Krankenversicherung

Abhängig von Einkommen

Private Krankenversicherung

Abhängig von Versicherungsumfang, Alter und Gesundheitszustand

Gesundheitsprüfung

Gesetzliche Krankenversicherung

Nein, keine Ablehnung oder Risikozuschläge bei Vorerkrankung

Private Krankenversicherung

Ja, Risikozuschläge oder Ablehnung möglich

Mitversicherung von Angehörigen

Gesetzliche Krankenversicherung

Beitragsfrei über die Familienversicherung

Private Krankenversicherung

Eigener Vertrag und Beitrag für jeden Mitversicherten

Wechseloption

Gesetzliche Krankenversicherung

Wechsel nach 12 Monaten Versicherungsdauer ohne Nachteile möglich

Private Krankenversicherung

Nach Mindestvertragslaufzeit möglich; teilweise Verlust von Altersrückstellungen

Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?

Die private Krankenversicherung steht nicht jedem offen. Um Sie privat versichern zu können, müssen Sie zu einem berechtigten Personenkreis gehören. Das heißt, Sie sind aufgrund Ihres (hohen) Einkommens oder Ihrer Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit. Die Befreiung von der Versicherungspflicht bedeutet nicht, dass Sie keine Krankenversicherung abschließen müssen. Sie können aber zwischen der gesetzlichen und der privaten Absicherung wählen.

Folgende Personen können eine private Krankenversicherung abschließen:

  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Studenten zu Beginn ihres Studiums
  • Kinder von Privatversicherten

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt 2023 bei 66.600 Euro im Jahr.

Nur Beschäftigte, die mehr als diese Summe verdienen, können eine PKV abschließen. Für alle Arbeitnehmer, die weniger verdienen, gilt die Pflichtversicherung und sie müssen in der GKV bleiben. Sie können aber ihren Versicherungsschutz mit einer Krankenzusatzversicherung erweitern.

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Beamte in der PKV: Günstige Konditionen für Beihilfeempfänger

Besonders günstig ist eine private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter. Ihr Dienstherr hat eine besondere Fürsorgepflicht ihnen gegenüber, der er mit der Beihilfe nachkommt. Damit verpflichtet er sich, seine Staatsdiener in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen finanziell zu unterstützen.

Beamte erhalten durch die Beihilfe mindestens 50 Prozent ihrer Krankheitskosten erstattet. Die Restkosten decken sie mit einer privaten Krankenversicherung ab. Die sogenannte Beihilfe- oder Restkostenversicherung muss nicht die vollen Krankheitskosten erstatten. Somit können sich Beihilfeempfänger zu besonders günstigen Konditionen die Vorteile der PKV sichern.

Sowohl Versicherungs- wie auch Leistungsdauer sollten bis zum Renteneintrittsalter vereinbart werden. Denn die Wahrscheinlichkeit für den Verlust der Arbeitskraft steigt im Alter. Viele Gesellschaften bieten eine Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr. Für einige risikoreiche Berufe kann die Versicherungsdauer begrenzt sein, bspw. auf 60 oder 62 Jahre.

Wer den Vertrag später nicht mehr benötigt, kann ihn jederzeit kürzen oder kündigen.

Die PKV frühzeitig abzuschließen spart Geld

Die Kosten für die private Krankenversicherung sind von zwei Faktoren abhängig: dem Alter und dem Gesundheitszustand. Wer seine PKV frühzeitig abschließt, kann somit aus zwei Gründen viel Geld sparen:

  • Mit dem Alter steigt das Risiko zu erkranken. Wartest Sie mit dem Abschluss einer PKV, riskieren Sie, zwischenzeitlich an Vorerkrankungen zu leiden, die Ihren Beitrag verteuern oder sogar zur Ablehnung führen können!
  • Außerdem richtet sich der Beitrag nach dem Alter der Versicherten. In jungen Jahren zahlen Sie weniger für Ihre Absicherung als ältere Personen mit gleichwertigem Versicherungsschutz!

Als Faustformel gilt:

Eine private Krankenversicherung sollte bis zum 45. Lebensjahr abgeschlossen werden. Dann sparen Sie nicht nur Beiträge aufgrund des niedrigen Eintrittsalters. Es bleibt auch noch ausreichend Zeit, um Altersrückstellungen zu bilden. Denn bei der PKV wird von Beginn an ein Teil Ihrer Beiträge zurückgelegt. Diese Rückstellungen werden dann im Alter genutzt, um Ihre Prämie zu stabilisieren und Beitragserhöhungen möglichst gering zu halten. Schließt Sie Ihre PKV erst spät ab, bilden Sie nicht genug Altersrückstellungen und Ihre Krankenversicherung wird im Alter teuer.

Tipp: Regelmäßige Überprüfung der privaten Krankenversicherung

Privatversicherte sollten ihre Krankenversicherung in regelmäßigen Abständen überprüfen. Denn die PKV ist eine Entscheidung für das Leben, doch im Laufe des Lebens gibt es viele Veränderungen. Leistungen passen nicht mehr zum aktuellen Bedarf, Erstattungssätze sind plötzlich zu hoch oder zu niedrig. Durch eine regelmäßige Überprüfung stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenversicherung immer zu Ihnen und Ihren individuellen Ansprüchen passt.

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Das können Sie bei einer Beitragserhöhung tun

Beitragserhöhungen in der PKV sind immer ärgerlich, aber notwendig. Denn damit reagieren die Versicherer auf steigende Kosten der Gesundheitsversorgung, ausgelöst durch neue und innovative Behandlungsmöglichkeiten, höhere Kosten für Personal, Versorgung, Heil- und Hilfsmittel sowie sinkende Zinsen.

Um die Leistungen langfristig garantieren zu können, müssen die Krankenversicherer ihre Prämien an die wirtschaftliche Entwicklung anpassen. Dabei sind Beitragserhöhungen keine Seltenheit, sie kommen in der privaten wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Dennoch kann es passieren, dass Ihre Prämie zu teuer geworden ist. In diesem Fall haben Sie verschiede Möglichkeiten:

  • Die meist beste Option ist ein interner Tarifwechsel. Dabei bleiben Sie bei Ihrer Gesellschaft versichert, wechseln aber in einen anderen, kostengünstigeren Tarif. Der Vorteil dabei ist, dass Ihre Altersrückstellungen in voller Höhe erhalten bleiben. Außerdem ist keine Gesundheitsprüfung notwendig, wenn der neue Tarif keine verbesserten Leistungen beinhaltet.
  • Während der vereinbarte Versicherungsschutz durch den Versicherer garantiert ist, können Sie jederzeit Leistungen aus Ihrem Vertrag ausschließen. Gibt es Leistungsbausteine auf die Sie keinen Wert (mehr) legen oder die Sie nicht nutzen, können Sie diese ausschließen lassen, um Ihre Prämie zu senken. Bedenke aber, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz später wieder erweitern möchten.
  • Einen Anbieterwechsel können Sie in Betracht ziehen, wenn Sie jung sind und noch nicht lange der privaten Krankenversicherung angehören. Für ältere Personen und langjährig Versicherte ist ein Anbieterwechsel hingegen selten eine gute Idee. Denn durch die Kündigung und den Neuabschluss eines Vertrages verlieren Sie einen Großteil Ihrer Altersrückstellungen. Das hat zur Folge, dass Ihre Beiträge im Alter stark steigen.

Die Versorgungslücke der GKV schließen – mit der Krankenzusatzversicherung

Eine Krankenzusatzversicherung richtet sich in erster Linie an gesetzlich Versicherte, die ihre Basisabsicherung erweitern möchten. Dafür stehen ihnen verschiedene Zusatzversicherungen zur Auswahl, mit denen sie die Leistungen der GKV ergänzen. Diese Tarife umfassen immer Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur begrenzt bezahlt werden.

Krankenhauszusatzversicherung

Die stationäre Zusatzversicherung bietet Ihnen verbesserte Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt. Je nach gewähltem Tarif genießen Sie damit alle Vorteile, die nur Privatpatienten offenstehen:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Behandlung durch den Chefarzt
  • Wahlleistungen wie Menüauswahl, Fernseh- und Internetzugang, Telefon etc.
  • Rooming-in bei Kindern
  • Krankenhaustagegeld
Krankenhauszusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Hochwertiger Zahnersatz durch Implantate, Brücken, Kronen, Prothesen etc. ist teuer. Die GKV übernimmt nur die gesetzliche Regelversorgung – wirtschaftliche und zweckmäßige Maßnahmen. Wer eine höherwertigere Versorgung wünscht, etwa zahnfarbene Kronen und Kunststofffüllungen oder Implantate, trägt die Mehrkosten dafür selbst. Eine Zahnzusatzversicherung erstattet den Eigenanteil bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Umfangreiche Tarife leisten darüber hinaus für Zahnbehandlungen und eine regelmäßige Zahnreinigung. Es gibt auch Tarife für Kinder, die bei kieferorthopädischen Behandlungen zahlen. Die Zahnzusatzversicherung kann folgende Kosten abdecken

  • Zahnersatz
  • Zahnbehandlung
  • Zahnprophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung
  • Schmerzstillende Maßnahmen
  • Bleaching

Ambulante Zusatzversicherung

Die ambulante Zusatzversicherung ist ein Begriff, der verschiedene Ergänzungstarife zusammenfasst. Alle Tarife decken ambulante Behandlungsbereiche ab. Dazu können Heilpraktikerbehandlungen und alternative Heilmethoden, aber auch Sehhilfen, Hörgeräte und Vorsorgeuntersuchungen gehören. Mögliche Leistungsbausteine sind:

Heilpraktikerzusatzversicherung

  • Homöopathie
  • Osteopathie
  • Akupunktur
  • TCM

Brillenzusatzversicherung

  • Homöopathie
  • Osteopathie
  • Akupunktur
  • TCM

Vorsorgezusatzversicherung

  • Krebsvorsorge
  • Kinder- und Jugendvorsorge- Schlaganfallvorsorge
  • Schwangerschaftsvorsorge
  • Schutzimpfungen
Ambulante Zusatzversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung

Die Auslandsreisekrankenversicherung richtet sich an alle, die sich dienstlich oder während ihres Urlaubs außerhalb von Deutschland aufhalten. Zwar sind Kassenmitglieder auch innerhalb der EU und in Ländern mit Sozialabkommen krankenversichert, aber nur begrenzt. Denn sie erhalten dieselben Leistungen, die den gesetzlich Versicherten im jeweiligen Reiseland zustehen. Und die Absicherung ist meist geringer. Außerhalb der EU besteht zudem gar kein Versicherungsschutz.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlen wir Ihnen dringend, wenn Sie sich vorübergehend außerhalb von Deutschland aufhalten. Die Leistungen umfassen:

  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Krankenrücktransport zum Wohnort

Wir machen keine Kompromisse, wenn es um Ihre Gesundheit geht

Ihre Gesundheit ist Ihr wertvollstes Gut, und das muss geschützt werden. Dafür bietet die private Krankenversicherung nicht nur bessere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht mitzugestalten. Allerdings steht die PKV nicht jedem offen. Gehörst Sie nicht zum berechtigten Personenkreis, können Sie keine private Krankenversicherung abschließen. Auf die verbesserten Leistungen müssen Sie aber dennoch nicht verzichten; als Kassenpatient können Sie Ihren Versicherungsschutz durch Krankenzusatzversicherungen erweitern und ergänzen.

Unsere Kredithaus24-Berater wissen, worauf es bei einer guten Krankenversicherung ankommt. Ob privat oder gesetzlich versichert, sie kennen alle Hürden und helfen Ihnen dabei, Sie ordentlich abzusichern.