Geld, das Ihnen zusteht

Vier Töpfe, aus denen Sie schöpfen können

Beim Bausparen zahlen nicht nur Sie ein. Der Staat legt über zwei Prämien etwas drauf, der Arbeitgeber über vermögenswirksame Leistungen, und wer Wohn-Riester nutzt, kommt je nach Familiensituation auf vierstellige Beträge pro Jahr.

Der Haken: Jede Förderung hat eigene Grenzen, Fristen und Anträge. Wir sortieren das und rechnen unten aus, was in Ihrem Fall tatsächlich zusammenkommt.

Bibi der Biber fängt mit einem umgedrehten Schirm Münzen auf.Bis zu 1.176 € im Jahr!

Ihr Förder-Check

Ein paar Angaben genügen. Der Rechner sagt Ihnen nicht nur die Summe, sondern auch, welche Grenze Sie gegebenenfalls reißen und was sich daran ändern lässt.

Ihre Angaben

Wer sind Sie?

€ / Jahr

Nicht das Brutto, sondern der Wert aus dem Steuerbescheid. Er liegt meist deutlich darunter.

Jahre
€ / Monat

Was Ihr Arbeitgeber zusätzlich zahlt. Fragen Sie nach. Viele Tarifverträge sehen das vor.

€ / Monat

Was Sie selbst monatlich einzahlen.

Ihre Förderung pro Jahr112 €

In zehn Jahren sind das 1.123 €, zusätzliches Geld auf Ihre eigene Sparleistung von 1.200 € im Jahr (entspricht 9.4 % Zuschuss).

  • Wohnungsbauprämie70 €
  • Arbeitnehmer-Sparzulage42 €

Nur 470 € VL pro Jahr sind zulagenbegünstigt. Der Rest zählt als eigene Sparleistung für die Wohnungsbauprämie.

Förderung mit uns sichern

Die Grenzen 2026 im Überblick

FörderungSatzMaximal pro JahrEinkommensgrenze
Wohnungsbauprämie10 %70 € / 140 €35.000 € / 70.000 €
Arbeitnehmer-Sparzulage9 % auf VL bis 470 €43 € / 86 €40.000 € / 80.000 €
Wohn-Riester Grundzulage175 € je Personkeine
Wohn-Riester Kinderzulage185 € (vor 2008) / 300 € (ab 2008)keine

Stand Juli 2026. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto. Die Riester-Reform ist für 2027 angekündigt; bestehende Verträge genießen Vertrauensschutz, Details stehen noch aus.

Die vier Förderquellen im Detail

Wohnungsbauprämie

10 % auf Ihre Sparleistung, maximal 70 € (ledig) oder 140 € (zusammen veranlagt) im Jahr.

Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen bis 35.000 € beziehungsweise 70.000 €. Maßgeblich ist der Wert aus dem Steuerbescheid, nicht das Bruttogehalt. Deshalb liegen deutlich mehr Haushalte darunter, als viele annehmen. Ab 16 Jahren. Das Geld muss wohnwirtschaftlich verwendet werden, sonst greift eine Sperrfrist von sieben Jahren.

Arbeitnehmer-Sparzulage

9 % auf vermögenswirksame Leistungen bis 470 € im Jahr, also bis zu 43 € (ledig) oder 86 € (zusammen).

Hier gelten höhere Einkommensgrenzen als bei der Prämie: 40.000 € beziehungsweise 80.000 € zu versteuerndes Einkommen. Die VL muss der Arbeitgeber direkt überweisen. Viele Tarifverträge sehen bis zu 40 € im Monat vor: Geld, das schlicht verfällt, wenn niemand danach fragt.

Vermögenswirksame Leistungen

Bis zu 40 € im Monat vom Arbeitgeber, zusätzlich zum Gehalt.

Kein staatlicher Zuschuss, sondern eine Arbeitgeberleistung und die Basis für die Arbeitnehmer-Sparzulage. Fragen Sie in der Personalabteilung nach; der Anspruch steht meist im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung und muss aktiv abgerufen werden.

Wohn-Riester (Eigenheimrente)

175 € Grundzulage, 185 € oder 300 € je Kind, 200 € einmalig für Berufseinsteiger unter 25.

Die stärkste Förderung, mit dem größten Kleingedruckten. Für die vollen Zulagen müssen Sie 4 % Ihres Vorjahresbruttos einzahlen (abzüglich der Zulagen, mindestens 60 € im Jahr). Bis zu 2.100 € im Jahr sind als Sonderausgaben absetzbar.

Was sich kombinieren lässt

Prämie und Sparzulage schließen sich nicht aus. Sie greifen nur auf unterschiedliche Beiträge zu. Wohn-Riester kommt obendrauf, verlangt aber eine eigene Vertragsvariante.

KonstellationFörderung pro JahrZusammensetzung
Alleinstehend, Arbeitnehmerbis zu 113 €Wohnungsbauprämie 70 € + Sparzulage 43 €
Alleinstehend mit Wohn-Riesterbis zu 288 €zusätzlich 175 € Grundzulage
Paar, beide Arbeitnehmer, 1 Kind (vor 2008)bis zu 761 €inkl. Wohn-Riester mit Kinderzulage
Paar, 2 Kinder (ab 2008)bis zu 1.176 €zwei Grundzulagen plus 600 € Kinderzulagen

Höchstwerte bei Ausschöpfung aller Töpfe und Einhaltung der Einkommensgrenzen. Was in Ihrem Fall gilt, zeigt der Rechner oben.

Wohn-Riester: die stärkste Förderung mit dem größten Aber

Wohn-Riester leitet die Riester-Förderung in die selbst genutzte Immobilie. Statt einer Rente im Alter bekommen Sie mietfreies Wohnen. Der Gedanke dahinter ist, dass eine abbezahlte Immobilie im Ruhestand genauso entlastet wie eine Zusatzrente.

Was dafür spricht

  • 175 € Grundzulage je förderberechtigter Person, jedes Jahr.
  • 300 € pro Kind (Geburt ab 2008), 185 € für früher geborene Kinder.
  • 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn Sie bei Abschluss unter 25 sind.
  • Bis zu 2.100 € im Jahr als Sonderausgaben absetzbar.
  • Die Zulagen fließen direkt in die Tilgung. Die Immobilie ist schneller frei.

Was Sie wissen müssen

  • Nachgelagerte Besteuerung: Alle geförderten Beträge werden in einem Wohnförderkonto erfasst und mit 2 % jährlich fortgeschrieben. Ab Rentenbeginn versteuern Sie diesen Betrag, entweder jährlich verteilt oder auf einen Schlag mit 30 % Nachlass.
  • Selbstnutzung ist Pflicht. Wer die Immobilie verkauft oder vermietet, muss die Förderung grundsätzlich zurückzahlen oder in ein neues Objekt übertragen.
  • Keine vermögenswirksamen Leistungen in der Riester-Variante; dort sind nur altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) möglich.
  • Reform 2027 angekündigt. Details stehen noch aus; für bestehende Verträge ist Vertrauensschutz vorgesehen. Wir behalten das im Blick.

Unser Rat, offen gesagt: Wohn-Riester lohnt sich vor allem bei Familien mit Kindern und mittleren Einkommen. Bei Alleinstehenden mit hohem Steuersatz im Alter kann die nachgelagerte Besteuerung einen erheblichen Teil des Vorteils aufzehren. Das rechnen wir durch, bevor Sie sich binden, nicht danach.