Versicherungen sind nicht leicht zu verstehen. Es gibt versteckte Klauseln und undurchsichtige Beiträge. Dennoch bestehen einige Produkte, die existenziell wichtig sind. Und dazu gehören ebensolche, die Ihre Arbeitskraft absichern. Denn Sie verdienen mehr als eine Million Euro im Laufe Ihres Berufslebens. Stell Ihnen vor, Sie können nicht mehr arbeiten. Können Sie auf eine Million verzichten?
Die Kredithaus24 der Arbeitskraftabsicherung
Eine Arbeitskraftabsicherung ist unverzichtbar für alle, die auf ihr Einkommen angewiesen sind. Denn Krankheiten und Unfälle können zum Verlust der Arbeitskraft führen und existenzbedrohend sein.
Arten von Arbeitskraftabsicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Kredithaus24 der Arbeitskraftabsicherung. Sie zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie dieser bis dahin ausgestaltet war, voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sind Sie für voraussichtlich mindestens sechs Monate zu 50 Prozent oder weniger berufsunfähig, erhalten Sie die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente
Im Vergleich zu anderen Versicherungen, wie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung an Ihren Beruf gekoppelt. Es spielt keine Rolle, ob Sie theoretisch einer anderen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachgehen könnten.
Dadurch ist die BU-Versicherung die bestmögliche Arbeitskraftabsicherung. Allerdings steht diese nicht allen Personen offen; wer an Vorerkrankungen leidet oder einen risikoreichen Beruf ausübt, kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.


Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.
Anders als die BU-Versicherung ist sie nicht an Ihren Beruf, sondern an Ihre Arbeitskraft gekoppelt. Können Sie Ihren derzeitigen Job nicht mehr ausüben, aber einer anderen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachgehen, sind Sie nicht erwerbsunfähig
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet keinen so guten Schutz wie die BU-Versicherung, die immer Ihre erste Wahl sein sollte. Allerdings ist diese Absicherung eine Alternative, wenn Sie aufgrund von Vorerkrankungen oder einem risikoreichen Beruf keine BU abschließen können. Oder der Beitrag für den Berufsunfähigkeitsschutz schlichtweg zu teuer ist. Bei den meisten Anbietern sind die Hürden für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung niedriger.
Grundfähigkeitsversicherung
Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert bestimmte Grundfähigkeiten ab. Dazu gehören je nach gewähltem Tarif:
- Sprechen
- Sehen
- Hören
- Gehen
Einige Versicherer schließen auch geistige Fähigkeiten ein und zahlen bei psychischer Erkrankung wie Schizophrenie oder schweren Depressionen. Bei Verlust einer der versicherten Grundfähigkeiten erhalten die Versicherten eine im Voraus vereinbarte Rente. Die Grundfähigkeitsversicherung ist damit nicht direkt mit der Arbeitskraft verbunden. Sie ist ein abgespeckter Schutz für den Ernstfall.
Die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen bieten Ihnen einen besseren Versicherungsschutz, da diese Absicherungen auch bei Krankheit leisten. Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber eine Alternative, wenn weder BU noch EU infrage kommen, etwa aufgrund von Vorerkrankungen, risikoreicher Tätigkeit oder eines zu hohen Beitrags.

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Berufsunfähigkeitsversicherung | Erwerbsunfähigkeitsversicherung | Grundfähigkeitsversicherung | |
|---|---|---|---|
Leistungsanspruch | Wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann | Verlust der allgemeinen Arbeitskraft und der Fähigkeit, für mehr als drei Stunden am Tag irgendeinen Beruf auszuüben | Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen etc. |
Leistung | Monatliche Rentenzahlung | Monatliche Rentenzahlung | Monatliche Rentenzahlung |
Vorteile |
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| Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen etc. |
Nachteile |
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Geeignet für | Alle Personen, die sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern möchten | Risikoreiche Berufe, die keine BU-Versicherung erhalten und Personen mit (schweren) Vorerkrankungen | Personen, die keine BU/EU abschließen können oder zu hohe Beiträge bezahlen müssen |
Leistungsanspruch
Berufsunfähigkeitsversicherung
Wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Verlust der allgemeinen Arbeitskraft und der Fähigkeit, für mehr als drei Stunden am Tag irgendeinen Beruf auszuüben
Grundfähigkeitsversicherung
Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen etc.
Leistung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Monatliche Rentenzahlung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Monatliche Rentenzahlung
Grundfähigkeitsversicherung
Monatliche Rentenzahlung
Vorteile
Berufsunfähigkeitsversicherung
- Umfangreicher Versicherungsschutz
- Keine Verweisung auf einen anderen Beru
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Günstigerer Beitrag
- Weniger strenge Gesundheitsprüfung
- Versicherungsschutz bei Verlust der Arbeitskraft
Grundfähigkeitsversicherung
Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen etc.
Nachteile
Berufsunfähigkeitsversicherung
- Höhere Beiträge
- Umfangreiche Gesundheitsprüfung
- Nicht für alle Berufsgruppen verfügbar
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Zahlt nur bei vollständigem Verlust der Arbeitskraft
- Verweisung in einen anderen Beruf
Grundfähigkeitsversicherung
- Leistungsanspruch nur bei Verlust der versicherten Grundfähigkeiten nicht bspw. bei Krankheit
- Kein Schutz bei Verlust der Arbeitskraft
- Strenge Richtlinien und hohe Hürden für Leistungsanspruch
Geeignet für
Berufsunfähigkeitsversicherung
Alle Personen, die sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern möchten
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Risikoreiche Berufe, die keine BU-Versicherung erhalten und Personen mit (schweren) Vorerkrankungen
Grundfähigkeitsversicherung
Personen, die keine BU/EU abschließen können oder zu hohe Beiträge bezahlen müssen
Gesundheitsprüfung und Risikovoranfrage
Bei jeder Arbeitskraftabsicherung führen die Versicherer eine Gesundheitsprüfung durch. Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf den derzeitigen Gesundheitszustand und auf Leiden in den letzten fünf bis zehn Jahren. Die Prüfung ermöglicht es der Gesellschaft, das Risiko für den Leistungsfall einzuschätzen und die zu zahlende Prämie festzulegen.
Schwere Vorerkrankungen können zu einer Ablehnung führen. Das gilt aber nicht für alle Krankheiten. Die Versicherer können alternativ einen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss in den Vertrag aufnehmen. Zudem bewerten die Gesellschaften das Risiko immer verschieden. Tests zeigen, dass Personen mit den identischen Angaben bei manchen Versicherern abgelehnt werden, während sie bei anderen Gesellschaften einen Vertrag bekommen hätten.
Wenn Sie fürchten, abgelehnt zu werden, ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll. Dabei fragt Ihr Versicherungsberater Anbieter ab, ob und zu welchen Konditionen Sie mit Ihren Vorerkrankungen versichert werden würden. Da Ihre Informationen geschwärzt sind, entstehen keine Nachteile für Sie, wenn der Versicherer die Anfrage ablehnt.
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Kennst Sie Ihren Bedarf?
Kontaktieren Sie unsere freien und unabhängigen BU-Experten, die Sie bei allen Fragen unterstützen und rundum beraten. Sie helfen Ihnen dabei, Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln und die optimale Versicherungssumme festzulegen.
Jetzt Termin vereinbarenTipp: Nachversicherungsgarantie
Je früher Sie Ihre Arbeitskraft absichern, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich Ihre Lebenssituation noch mehrere Male ändert. Eine Nachversicherungsgarantie in der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ermöglicht es Ihnen, zu bestimmten Anlässen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit, Scheidung) Ihre Rente zu erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung!
Laufzeit individuell festlegen
Die Laufzeit der Arbeitskraftabsicherung kann individuell festgelegt werden. Dabei wird zwischen der Versicherungsdauer und der Leistungsdauer unterschieden:
- Die Versicherungsdauer definiert den Zeitraum, wie lange der Versicherungsschutz besteh
- Mit der Leistungsdauer wird festgelegt, bis zu welchem Endalter der Versicherer die Rentenleistung bei Leistungseintritt erbringt
Sowohl Versicherungs- wie auch Leistungsdauer sollten bis zum Renteneintrittsalter vereinbart werden. Denn die Wahrscheinlichkeit für den Verlust der Arbeitskraft steigt im Alter. Viele Gesellschaften bieten eine Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr. Für einige risikoreiche Berufe kann die Versicherungsdauer begrenzt sein, bspw. auf 60 oder 62 Jahre.
Wer den Vertrag später nicht mehr benötigt, kann ihn jederzeit kürzen oder kündigen.
Die Arbeitskraftabsicherung von der Steuer absetzen
Die Beiträge zu einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung und der Grundfähigkeitsversicherung können Sie von der Steuer absetzen. Und zwar im Rahmen der „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“. Als Arbeitnehmer können Sie höchstens 1.900 Euro im Jahr und als Selbstständiger 2.800 Euro geltend machen. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen aber auch Ihre Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Daher ist der Höchstsatz mit einem Bruttogehalt von 2.000 Euro ohne BU, EU oder Grundfähigkeitsversicherung bereits ausgeschöpft.
Auch wenn Sie mit der Arbeitskraftabsicherung keine Steuervorteile erhalten, ist sie eine der wichtigsten Versicherungen für Sie.
Wenn es um die Arbeitskraftabsicherung geht, sind wir für Sie da
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer die beste Wahl, um Ihre Arbeitskraft abzusichern. Wir wissen aber, dass die BU nicht jedem offensteht. Deshalb informieren wir Sie auch über Ihre Alternativen, die für Ihre Arbeitskraftabsicherung infrage kommen.
Unsere Kredithaus24-Berater haben jahrelange Erfahrung und wissen, worauf es bei einem guten Versicherungsschutz ankommt. Sie kennen die Hürden der BU-Versicherung und die Möglichkeiten, trotz Vorerkrankungen, risikoreichem Beruf oder hoher Prämie die eigene Arbeitskraft zu versichern.
