Zinsbindung läuft aus: Anschlussfinanzierung für Doppelhaushälfte in Offenbach am Main
Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. In Offenbach am Main schuf genau das den Handlungsspielraum für eine Neuordnung.
Die Ausgangslage
Drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung wollte ein Haushalt in Offenbach am Main wissen, ob ein Forward-Darlehen sinnvoll ist. Die Restschuld zum Ablauftag wird bei 277.000 Euro liegen, das Objekt – eine Doppelhaushälfte aus dem Baujahr 1998 – wird mit etwa 595.000 Euro eingeschätzt.
Die Herausforderung
Die monatliche Belastung durfte nicht steigen, die Restschuld sollte aber deutlich schneller sinken. Diese beiden Ziele lassen sich nur über die Stellschrauben Zinsbindung, Tilgung und Konditionsklasse gleichzeitig erreichen. Zusätzlich war offen, ob eine Zinsbindung von 15 Jahren zu vertretbaren Bedingungen darstellbar ist.
Unsere Lösung
Das Prolongationsangebot wurde nicht abgelehnt, sondern zunächst analysiert: Welche Kondition, welche Zinsbindung, welche Tilgung, welche Sonderrechte. Dagegen wurden vier Marktangebote mit identischen Eckdaten gestellt, damit die Vergleichbarkeit gegeben war. Erst dieser Vergleich machte den Unterschied zwischen den Häusern sichtbar. Gewählt wurde die Variante mit 15 Jahren Zinsbindung, 3 Prozent Tilgung und einem Zinssatz im damaligen Marktumfeld im Bereich von 3,4 Prozent. Die Zielrate von rund 1.600 Euro wurde vorab festgelegt und alle weiteren Parameter daran ausgerichtet.
Das Ergebnis
Die Restschuld sinkt durch die auf 3 Prozent erhöhte Tilgung planmäßig auf 124.000 Euro zum Ende der 15-jährigen Zinsbindung. Die monatliche Belastung blieb dabei im Rahmen des bisherigen Budgets. Diese Darstellung ersetzt keine individuelle Beratung und keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Die Lösung lag in der Kombination aus sauberer Rechnung und passendem Institut.
Ihre Situation ähnelt diesem Fall? Jede Finanzierung ist individuell. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich.
Beratung anfragenAnonymisierter Beispielfall aus der Beratungspraxis; Zahlen gerundet und verallgemeinert. Keine Garantie für vergleichbare Konditionen. Jede Finanzierung wird individuell geprüft.