Bankwechsel per Grundschuldabtretung in Berlin – ohne Neubestellung
Anschlussfinanzierung und energetische Modernisierung wurden in Berlin in einem Vorgang gedacht – das vermied eine zweite Grundschuldbestellung und einen zweiten Antragsprozess.
Die Ausgangslage
Das Paar, 55 und 50 Jahre alt, bewohnt seit dreizehn Jahren eine Doppelhaushälfte in Berlin. Neben der Restschuld von 274.000 Euro standen eine neue Heizung und der Austausch der Fenster mit einem Budget von rund 74.000 Euro an. Beide Themen wurden bislang getrennt betrachtet.
Die Herausforderung
Die Restschuld sollte auf eine Person übergehen. Damit war die Kapitaldienstfähigkeit vollständig neu zu bewerten, zusätzlich waren Grundbuch und Eigentumsverhältnisse anzupassen – ein Vorgang, der eng mit dem Notariat abzustimmen ist. Erschwerend wirkte, dass ein Beleihungsauslauf von rund 54 Prozent den Kreis annahmebereiter Institute spürbar einschränkt.
Unsere Lösung
Die Restschuld zum Ablauftag wurde bei der bisherigen Bank schriftlich bestätigt und der neue Darlehensbetrag exakt darauf abgestimmt. Der Auszahlungstermin wurde taggenau auf den Ablauf gelegt, sodass weder Bereitstellungszinsen noch eine Finanzierungslücke entstanden. Für den Fall einer Verzögerung im Grundbuch wurde ein Puffer von vier Wochen bereitstellungszinsfrei vereinbart. Abschließend wurde geprüft, ob eine kürzere oder längere Zinsbindung als die gewählten 15 Jahre wirtschaftlich sinnvoller wäre.
Das Ergebnis
Die Restschuld sinkt durch die auf 3,5 Prozent erhöhte Tilgung planmäßig auf 112.000 Euro zum Ende der 15-jährigen Zinsbindung. Die monatliche Belastung blieb dabei im Rahmen des bisherigen Budgets. Konditionen hängen stets vom Einzelfall, von der Bonität und vom Zeitpunkt ab und lassen sich nicht auf andere Vorhaben übertragen. Die Lösung lag in der Kombination aus sauberer Rechnung und passendem Institut.
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