Fallrealisierung durch KIBonn · Nordrhein-Westfalen

Digitale Fallakte in Bonn: von der Anfrage bis zur Zusage über 836.000 Euro

Widersprüchliche Angaben in den Objektunterlagen hätten in Bonn zu Rückfragen und zu einem Wertabschlag geführt. Der automatische Abgleich der Dokumente machte die Abweichungen vor der Einreichung sichtbar.

Die Ausgangslage

Ein Haushalt aus Bonn, 51 und 47 Jahre alt, hatte den Kaufvertragsentwurf für ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung zum Preis von 875.000 Euro bereits auf dem Tisch. Beide Personen sind unbefristet angestellt, eine in der IT-Administration eines Mittelständlers, die andere im Einzelhandel angestellt. Die Objektunterlagen stammten teils aus dem Exposé, teils vom Verkäufer und teils von der Verwaltung – mit abweichenden Angaben zur Wohnfläche.

Die Herausforderung

Der Zeitplan war eng: Bis zum Notartermin blieben wenige Wochen, in denen Unterlagen zusammengetragen, geprüft, eingereicht und bewertet werden mussten. Eine einzige vermeidbare Rückfrageschleife hätte den Termin gekostet. Erschwerend wirkte die Erwartung, ein Darlehen über 836.000 Euro innerhalb weniger Wochen verbindlich zugesagt zu bekommen.

Unsere Lösung

Die Objektunterlagen wurden gegeneinander abgeglichen: Exposé, Teilungserklärung, Wohnflächenberechnung, Grundbuchauszug und Kaufvertragsentwurf. Bibi meldete die Abweichung bei der Wohnfläche und einen fehlenden Nachweis, woraufhin die korrekte Berechnung bei der Verwaltung angefordert wurde. In den Antrag ging damit ein konsistenter Satz Unterlagen mit rund 204 Quadratmetern statt einer Sammlung sich widersprechender Angaben. Der Beleihungswert konnte belegt statt geschätzt werden; der Beleihungsauslauf lag am Ende bei rund 96 Prozent. Die Bewertung nimmt die Bank vor – die Aufbereitung liefert ihr lediglich eine widerspruchsfreie Grundlage. Die Haushaltsrechnung wurde mit 16.000 Euro monatlichem Nettoeinkommen und bewusst konservativen Pauschalen geführt.

Das Ergebnis

Bereitgestellt wurden 836.000 Euro bei 15 Jahren Zinsbindung und 2,5 Prozent anfänglicher Tilgung. Die Unterlage war bei Einreichung vollständig, sodass zwischen Antrag und Entscheidung keine weitere Nachforderung erforderlich wurde. Konditionen hängen stets vom Einzelfall, von der Bonität und vom Zeitpunkt ab und lassen sich nicht auf andere Vorhaben übertragen. Der Unterschied lag in der Aufbereitung der Unterlagen, nicht im Produkt.

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