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Heilberufe in München: Praxisfinanzierung und Immobilienkredit getrennt gedacht

Niederlassung und Hauskauf standen in München zeitlich dicht beieinander. Die Reihenfolge beider Vorhaben entschied über die Machbarkeit.

Die Ausgangslage

Die Antragstellerin, 38 Jahre alt, ist angestellte als Fachärztin für Innere Medizin an einem Klinikum in München. Kaufobjekt war ein Zweifamilienhaus zu 1.530.000 Euro, Baujahr 1965. Neben dem Grundgehalt bestehen regelmäßige Zuschläge aus Bereitschaftsdiensten. Eigenkapital 333.000 Euro.

Die Herausforderung

Die spätere Niederlassung war beabsichtigt, aber weder terminiert noch finanziert. Eine Immobilienfinanzierung, die den späteren Praxiskredit unmöglich macht, wäre trotz aktueller Tragfähigkeit die falsche Entscheidung gewesen. Offen war außerdem, ob der Haushalt mit 27.500 Euro monatlichem Nettoeinkommen nach allen Pauschalen noch einen ausreichenden Überschuss ausweist.

Unsere Lösung

Die Absicherung der Arbeitskraft wurde gemeinsam mit der Finanzierung betrachtet: Der bestehende Berufsunfähigkeitsschutz wurde auf die neue Belastung von rund 7.790 Euro monatlich hin überprüft. Bei Heilberufen mit hoher Abhängigkeit von der eigenen Arbeitskraft gehört das zu einer belastbaren Finanzierungsplanung. Anpassungen wurden getrennt vom Darlehensvertrag geregelt, ohne Kopplung an die Kreditzusage. Parallel wurde der Zeitplan bis zur Auszahlung rückwärts geplant, damit die Termine in München eingehalten werden konnten.

Das Ergebnis

Zugesagt wurden 1.336.000 Euro bei 20 Jahren Zinsbindung; der Gewinnanteil aus der Praxisgemeinschaft war über Gesellschaftsvertrag und Entnahmehistorie belegt. Eine Übertragung dieses Ergebnisses auf andere Vorhaben ist ausdrücklich nicht möglich. Entscheidend war nicht ein Sonderprodukt, sondern die passende Auswahl des Darlehensgebers.

Ihre Situation ähnelt diesem Fall? Jede Finanzierung ist individuell. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich.

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