Zahnärztin in Brandenburg an der Havel finanziert Zweifamilienhaus über 344.000 Euro
Das Praxisdarlehen wurde von zwei Instituten pauschal als Belastung angesetzt. In Brandenburg an der Havel führte erst eine differenzierte Darstellung zum Ziel.
Die Ausgangslage
Das Ehepaar, 52 und 48 Jahre alt, arbeitet als Physiotherapeut und als Pflegefachkraft im Gesundheitswesen. In Brandenburg an der Havel sollte ein Zweifamilienhaus zu 410.000 Euro erworben werden. Das gemeinsame Nettoeinkommen liegt bei rund 7.300 Euro monatlich.
Die Herausforderung
Als Teilhaber einer Praxisgemeinschaft ergibt sich das Einkommen aus dem Gewinnanteil laut Gesellschaftsvertrag. Für die Bank musste nachvollziehbar werden, wie stabil dieser Anteil ist und welche Entnahmeregelungen gelten. Gleichzeitig sollte die Struktur so flexibel bleiben, dass Sondertilgungen jederzeit möglich sind.
Unsere Lösung
Praxis und Privathaushalt wurden konsequent getrennt dargestellt: Das Praxisdarlehen wurde dem Betrieb zugeordnet und aus dem Betriebsergebnis bedient, während in der privaten Haushaltsrechnung ausschließlich die Privatentnahmen als Einkommen erschienen. Diese Doppelerfassung hatten zwei Institute zuvor zu einer rechnerischen Überlastung geführt. Ergänzend wurden Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertung und Steuerbescheide vollständig vorgelegt. Angefragt wurden Häuser mit eigener Kompetenz im Heilberufegeschäft. Die Gesamtstruktur über 344.000 Euro wurde vor der Zusage noch einmal gegen ein Alternativszenario gerechnet.
Das Ergebnis
Zugesagt wurden 344.000 Euro bei 15 Jahren Zinsbindung; der Gewinnanteil aus der Praxisgemeinschaft war über Gesellschaftsvertrag und Entnahmehistorie belegt. Ergebnis und Ablauf hängen von Objekt, Einkommen und Marktumfeld ab und variieren entsprechend. Ein zweiter Blick auf die Zahlen ersetzte hier die erste, vorschnelle Absage.
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