Baufinanzierung für Heilberufe in Aschaffenburg mit 78 Prozent Beleihungsauslauf
Heilberufe gelten vielen Instituten als attraktive Zielgruppe, werden aber im Standardraster oft wie jeder andere Selbstständige behandelt. Der Fall aus Aschaffenburg zeigt den Unterschied.
Die Ausgangslage
Ein Apotheker, 43 Jahre alt, betreibt in Aschaffenburg eine Apotheke mit sechs Beschäftigten. Erworben werden sollte ein freistehendes Einfamilienhaus für 590.000 Euro; die betriebliche Kreditlinie sollte dabei unangetastet bleiben. Das Objekt liegt in einer Lage, die von der Nähe zum Frankfurter Arbeitsmarkt profitiert.
Die Herausforderung
Bei einer erst zwei Jahre alten Praxis lag nur eine kurze eigene Ertragshistorie vor. Viele Kreditrichtlinien verlangen bei Selbstständigen drei Jahre und unterscheiden dabei nicht nach Berufsgruppe. Offen war außerdem, ob der Haushalt mit 9.200 Euro monatlichem Nettoeinkommen nach allen Pauschalen noch einen ausreichenden Überschuss ausweist.
Unsere Lösung
Die Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk wurden in der Haushaltsrechnung korrekt als Vorsorgeaufwand ausgewiesen und die Anwartschaft als künftige Einkommensquelle dokumentiert. Standardrechnungen bilden diesen Punkt regelmäßig falsch ab und verzerren dadurch das verfügbare Einkommen. Mit der korrigierten Rechnung lag der Überschuss deutlich über dem zunächst angenommenen Wert. Die Zielrate von rund 2.900 Euro wurde vorab festgelegt und alle weiteren Parameter daran ausgerichtet.
Das Ergebnis
Bewilligt wurden 458.000 Euro zu 3,6 Prozent im damaligen Marktumfeld. Die korrekte Behandlung der Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk hatte den ausgewiesenen Überschuss deutlich verbessert. Welche Häuser eine solche Konstellation annehmen, ändert sich mit den Kreditrichtlinien und ist jeweils neu zu prüfen. Am Ende stand eine individuelle Lösung statt einer Standardablehnung.
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