Erbbaurecht in Würzburg: Beleihungsauslauf 70 Prozent trotz Sonderkonstellation
Ein Objekt auf kirchlichem Erbbaurecht in Würzburg wurde finanziert, nachdem der Vertrag vollständig geprüft war.
Die Ausgangslage
Angefragt wurde die Finanzierung für ein Reihenendhaus auf Erbbaurecht in Würzburg über 254.000 Euro. Das Grundstück gehört einem kirchlichen Erbbaurechtsgeber; der Vertrag läuft noch 81 Jahre. Der Antragsteller ist 45 Jahre alt und als Techniker im Anlagenbau beschäftigt.
Die Herausforderung
Zwei Institute lehnten pauschal ab, weil sie Erbbaurecht generell ausschließen. Weitere breit gestreute Anfragen hätten die Ausgangslage nur verschlechtert. Offen war außerdem, ob der Haushalt mit 4.800 Euro monatlichem Nettoeinkommen nach allen Pauschalen noch einen ausreichenden Überschuss ausweist.
Unsere Lösung
Für die Beleihung wurde die Stillhalteerklärung des Erbbaurechtsgebers eingeholt, in der dieser auf die Ausübung bestimmter Rechte zugunsten des finanzierenden Instituts verzichtet. Ohne diese Erklärung ist die Grundschuld im Sicherungsfall deutlich weniger wert. Parallel wurde die Zustimmung zur Veräußerung beantragt, damit der Kaufvorgang nicht daran scheitert. Beide Dokumente lagen vor Beurkundung vor. Die Zielrate von rund 1.590 Euro wurde vorab festgelegt und alle weiteren Parameter daran ausgerichtet.
Das Ergebnis
Bewilligt wurden 254.000 Euro zu 3,5 Prozent im damaligen Marktumfeld. Beide Szenarien zur Anpassung des Erbbauzinses waren durchgerechnet und dem Antrag beigefügt. Diese Darstellung ersetzt keine individuelle Beratung und keine Prüfung Ihrer Unterlagen. Was zunächst nach Ablehnung aussah, war am Ende eine Frage der richtigen Adresse.
Ihre Situation ähnelt diesem Fall? Jede Finanzierung ist individuell. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich.
Beratung anfragenAnonymisierter Beispielfall aus der Beratungspraxis; Zahlen gerundet und verallgemeinert. Keine Garantie für vergleichbare Konditionen. Jede Finanzierung wird individuell geprüft.