ErbbaurechtWiesbaden · Hessen

Anschlussfinanzierung auf Erbbaurecht in Wiesbaden

Der Erbbaurechtsvertrag in Wiesbaden enthielt Regelungen zu Heimfall und Zinsanpassung, die vor der Kaufentscheidung geprüft werden mussten.

Die Ausgangslage

Ein Käufer, 39 Jahre alt, als Verwaltungsangestellter tätig, hatte in Wiesbaden ein Reihenendhaus auf Erbbaurecht gefunden, das auf einem Erbbaurechtsgrundstück steht. Kaufpreis 395.000 Euro, Erbbauzins 5.850 Euro jährlich, Restlaufzeit 68 Jahre. An Eigenkapital standen 82.500 Euro zur Verfügung.

Die Herausforderung

Die Bewertung von Erbbaurechten folgt eigenen Regeln und wird nicht von jedem Institut mit derselben Sorgfalt vorgenommen. Ein pauschaler Abschlag hätte den Beleihungsauslauf über die Annahmegrenze getrieben. Offen blieb zunächst, welche Restschuld am Ende der 15-jährigen Zinsbindung überhaupt vertretbar ist.

Unsere Lösung

Zuerst wurde der Erbbaurechtsvertrag vollständig ausgewertet: Restlaufzeit von 68 Jahren, Höhe und Anpassungsmechanismus des Erbbauzinses von 5.850 Euro, Heimfallregelung, Entschädigungsregelung und Zustimmungsvorbehalte. Rechtliche Fragen zur Auslegung wurden ausdrücklich an das Notariat verwiesen. Auf dieser Grundlage wurden gezielt Institute angesprochen, die Erbbaurechte regelmäßig finanzieren und eigene Bewertungsmaßstäbe dafür haben. Die Stillhalteerklärung des Erbbaurechtsgebers wurde frühzeitig eingeholt. Die anfängliche Tilgung wurde mit 2,5 Prozent so gewählt, dass Entschuldungstempo und Alltagsbudget im Gleichgewicht bleiben.

Das Ergebnis

Die Finanzierung über 344.000 Euro wurde umgesetzt, nachdem Vertragsprüfung, Stillhalteerklärung und Zustimmung zur Veräußerung in dieser Reihenfolge vorlagen. Eine Übertragung dieses Ergebnisses auf andere Vorhaben ist ausdrücklich nicht möglich. Der Weg dorthin führte über eine vollständige Unterlage und die passende Bankauswahl.

Ihre Situation ähnelt diesem Fall? Jede Finanzierung ist individuell. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich.

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