Erbbaurecht Trier: 83 Jahre Restlaufzeit sauber bewertet
Erbbaurecht schließt eine Finanzierung nicht aus – aber nicht jedes Institut nimmt diese Konstellation an. Der Fall aus Trier zeigt die Auswahlkriterien.
Die Ausgangslage
Für ein Reihenendhaus auf Erbbaurecht in Trier lag ein Kaufpreis von 325.000 Euro vor. Das Objekt steht auf einem Erbbaurechtsgrundstück mit 83 Jahren Restlaufzeit; die Käufer sind 30 und 34 Jahre alt und verfügen über 93.500 Euro Eigenkapital.
Die Herausforderung
Zwei Institute lehnten pauschal ab, weil sie Erbbaurecht generell ausschließen. Weitere breit gestreute Anfragen hätten die Ausgangslage nur verschlechtert. Gleichzeitig durfte die monatliche Belastung von rund 1.460 Euro den finanziellen Spielraum für den Alltag nicht aufzehren.
Unsere Lösung
Bei der Anschlussfinanzierung wurde die verkürzte Restlaufzeit von 83 Jahren zum Ausgangspunkt gemacht: Die neue Zinsbindung von 15 Jahren und die Anfangstilgung von 3 Prozent wurden so gewählt, dass die vollständige Rückführung klar innerhalb der Vertragslaufzeit liegt. Parallel wurde beim Erbbaurechtsgeber angefragt, ob eine Verlängerung möglich ist – ohne die Finanzierung darauf aufzubauen. Alle Annahmen wurden schriftlich festgehalten, damit sie bei der Anschlussfinanzierung wieder aufgegriffen werden können.
Das Ergebnis
Finanziert wurden 266.000 Euro bei einem Gebäudekaufpreis von 325.000 Euro. Die vollständige Rückführung liegt klar innerhalb der verbleibenden 83 Jahre Vertragslaufzeit. Konditionen hängen stets vom Einzelfall, von der Bonität und vom Zeitpunkt ab und lassen sich nicht auf andere Vorhaben übertragen. Der Unterschied lag in der Aufbereitung der Unterlagen, nicht im Produkt.
Ihre Situation ähnelt diesem Fall? Jede Finanzierung ist individuell. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich.
Beratung anfragenAnonymisierter Beispielfall aus der Beratungspraxis; Zahlen gerundet und verallgemeinert. Keine Garantie für vergleichbare Konditionen. Jede Finanzierung wird individuell geprüft.