ErbbaurechtStuttgart · Baden-Württemberg

Kirchliches Erbbaurecht in Stuttgart: Finanzierung nach Vertragsprüfung

Bei einer Restlaufzeit von 80 Jahren war in Stuttgart die Frage, wie sich Darlehenslaufzeit und Vertragslaufzeit zueinander verhalten.

Die Ausgangslage

Ein Haushalt in Stuttgart mit 7.100 Euro monatlichem Nettoeinkommen wollte ein Reihenmittelhaus auf Erbbaurecht auf Erbbaurecht für 540.000 Euro erwerben. Neben der Rate ist der jährliche Erbbauzins von 7.650 Euro dauerhaft zu tragen.

Die Herausforderung

Die Zustimmung des Erbbaurechtsgebers zur Veräußerung war vertraglich vorbehalten. Ohne diese Zustimmung wäre der gesamte Kaufvorgang und damit die Finanzierung hinfällig gewesen. Zusätzlich war offen, ob eine Zinsbindung von 15 Jahren zu vertretbaren Bedingungen darstellbar ist.

Unsere Lösung

Das gesamte Vorhaben wurde in eine Reihenfolge gebracht: erst Vertragsprüfung, dann Stillhalteerklärung und Zustimmung, dann Finanzierungsanfrage, dann Beurkundung. Diese Reihenfolge verhindert, dass ein bereits beurkundeter Kauf an einer fehlenden Zustimmung scheitert. Die Finanzierung wurde anschließend über 344.000 Euro bei 15 Jahren Zinsbindung umgesetzt. Der Beleihungsauslauf wurde mit rund 64 Prozent belegt statt geschätzt, was die Konditionsverhandlung deutlich vereinfachte.

Das Ergebnis

Finanziert wurden 344.000 Euro bei einem Gebäudekaufpreis von 540.000 Euro. Die vollständige Rückführung liegt klar innerhalb der verbleibenden 80 Jahre Vertragslaufzeit. Ob eine vergleichbare Struktur darstellbar ist, entscheidet sich immer an den Zahlen des Einzelfalls. Entscheidend war nicht ein Sonderprodukt, sondern die passende Auswahl des Darlehensgebers.

Ihre Situation ähnelt diesem Fall? Jede Finanzierung ist individuell. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich.

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