Erbbaurechtsvertrag geprüft: Finanzierung in Rüsselsheim am Main über 227.000 Euro
Ein Haushalt in Rüsselsheim am Main wollte ein Einfamilienhaus auf Erbbaurecht auf einem Erbbaurechtsgrundstück erwerben. Restlaufzeit, Erbbauzins und Heimfallregelung entschieden über die Machbarkeit.
Die Ausgangslage
Der Eigentümer, 49 Jahre alt, bewohnt seit Jahren ein Einfamilienhaus auf Erbbaurecht in Rüsselsheim am Main auf Erbbaurecht. Für die Anschlussfinanzierung steht eine Restschuld von 85.000 Euro an; die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags beträgt noch 58 Jahre.
Die Herausforderung
Der Erbbauzins unterliegt einer vertraglich geregelten Anpassung. Für die Haushaltsrechnung musste abgebildet werden, wie sich eine Anpassung auf die dauerhafte Belastung auswirkt. Hinzu kam, dass die Werteinschätzung des Objekts in Rüsselsheim am Main nicht allein aus dem Kaufpreis abgeleitet werden konnte.
Unsere Lösung
Der Erbbauzins von 6.300 Euro jährlich wurde als dauerhafte Belastung neben der Rate in die Haushaltsrechnung eingestellt, umgerechnet auf den Monat und um eine mögliche vertragliche Anpassung ergänzt. Erst mit dieser vollständigen Rechnung war die Belastbarkeit beurteilbar. Auch nach diesem Ansatz verblieb ein klarer monatlicher Überschuss. Zum Abschluss wurde die Restschuld von 28.000 Euro zum Ende der Zinsbindung offen ausgewiesen, damit die Anschlussfrage nicht überrascht.
Das Ergebnis
Bereitgestellt wurden 227.000 Euro bei 20 Jahren Zinsbindung. Kaufpreisvorteil und kapitalisierter Erbbauzins waren vor der Kaufentscheidung gegenübergestellt worden. Jede Finanzierung wird einzeln geprüft; eine Zusage lässt sich vorab nicht in Aussicht stellen. Ein zweiter Blick auf die Zahlen ersetzte hier die erste, vorschnelle Absage.
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