ErbbaurechtRüsselsheim am Main · Hessen

Erbbaurechtsvertrag geprüft: Finanzierung in Rüsselsheim am Main über 230.000 Euro

Erbbaurecht schließt eine Finanzierung nicht aus – aber nicht jedes Institut nimmt diese Konstellation an. Der Fall aus Rüsselsheim am Main zeigt die Auswahlkriterien.

Die Ausgangslage

Angefragt wurde die Finanzierung für eine Doppelhaushälfte auf Erbbaurecht in Rüsselsheim am Main über 230.000 Euro. Das Grundstück gehört einem kirchlichen Erbbaurechtsgeber; der Vertrag läuft noch 47 Jahre. Der Antragsteller ist 32 Jahre alt und als Verwaltungsangestellter beschäftigt.

Die Herausforderung

Der niedrigere Kaufpreis suggeriert einen Vorteil, der sich über die Laufzeit relativiert. Ohne Gegenüberstellung von Kaufpreisvorteil und kapitalisiertem Erbbauzins lässt sich die Wirtschaftlichkeit nicht beurteilen. Gleichzeitig musste die Zielrate von rund 1.190 Euro monatlich auch bei einer Einkommensdelle tragfähig bleiben.

Unsere Lösung

Der Eigenkapitaleinsatz wurde auf 127.000 Euro erhöht, um den Beleihungsauslauf auf rund 72 Prozent zu senken. Bei Sonderkonstellationen wie dem Erbbaurecht erweitert ein niedrigerer Auslauf den Kreis annahmebereiter Institute spürbar. Die Kaufnebenkosten von rund 37.000 Euro wurden vollständig aus Eigenmitteln getragen. Die Zielrate von rund 1.190 Euro wurde vorab festgelegt und alle weiteren Parameter daran ausgerichtet.

Das Ergebnis

Zugesagt wurde ein Darlehen über 230.000 Euro mit 15 Jahren Zinsbindung zu einem Zinssatz im damaligen Marktumfeld im Bereich von 3,7 Prozent. Der Beleihungsauslauf liegt bei rund 72 Prozent, die Rate bei etwa 1.190 Euro zuzüglich des Erbbauzinses von 4.900 Euro jährlich. Konditionen hängen stets vom Einzelfall, von der Bonität und vom Zeitpunkt ab und lassen sich nicht auf andere Vorhaben übertragen. Nicht jedes Haus nimmt eine solche Konstellation an – die Auswahl macht den Unterschied.

Ihre Situation ähnelt diesem Fall? Jede Finanzierung ist individuell. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich.

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