ErbbaurechtRegensburg · Bayern

Anschlussfinanzierung auf Erbbaurecht in Regensburg

Eine Anschlussfinanzierung auf Erbbaurecht in Regensburg: Die verkürzte Restlaufzeit veränderte die Bewertung gegenüber der Erstfinanzierung deutlich.

Die Ausgangslage

Der Käufer, 36 Jahre alt, hatte bereits zwei Absagen erhalten, weil die angefragten Institute Erbbaurecht generell ausschließen. Gegenstand war ein ebenerdiges Einfamilienhaus auf Erbbaurecht in Regensburg für 405.000 Euro bei einem Eigenkapital von 129.500 Euro.

Die Herausforderung

Der jährliche Erbbauzins von 4.050 Euro ist eine dauerhafte Belastung, die neben der Rate steht. Wird er in der Haushaltsrechnung vergessen, entsteht ein systematisch zu positives Bild. Hinzu kam die Frage, ob sich ein Darlehensbetrag von 298.000 Euro über 15 Jahre zu einer Rate führen lässt, die der Haushalt dauerhaft trägt.

Unsere Lösung

Für die Bewertung wurden Erbbaurechtsvertrag, Grundbuchauszug, Bodenrichtwert, Objektunterlagen und eine Einordnung des Erbbauzinsniveaus zusammengestellt. Damit konnte das Institut den Beleihungswert begründen statt einen pauschalen Abschlag anzusetzen. Der Beleihungsauslauf wurde auf dieser Basis mit rund 74 Prozent festgestellt und die Finanzierung über 298.000 Euro zugesagt. Die Haushaltsrechnung wurde mit 5.600 Euro monatlichem Nettoeinkommen und bewusst konservativen Pauschalen geführt.

Das Ergebnis

Bereitgestellt wurden 298.000 Euro bei 15 Jahren Zinsbindung. Kaufpreisvorteil und kapitalisierter Erbbauzins waren vor der Kaufentscheidung gegenübergestellt worden. Jede Finanzierung wird einzeln geprüft; eine Zusage lässt sich vorab nicht in Aussicht stellen. Tragfähig wurde die Finanzierung durch die Struktur, nicht durch einen Zinstrick.

Ihre Situation ähnelt diesem Fall? Jede Finanzierung ist individuell. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich.

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Anonymisierter Beispielfall aus der Beratungspraxis; Zahlen gerundet und verallgemeinert. Keine Garantie für vergleichbare Konditionen. Jede Finanzierung wird individuell geprüft.