ErbbaurechtOldenburg · Niedersachsen

Erbbaurecht in Oldenburg: Einfamilienhaus trotz fremdem Grundstück finanziert

Eine Anschlussfinanzierung auf Erbbaurecht in Oldenburg: Die verkürzte Restlaufzeit veränderte die Bewertung gegenüber der Erstfinanzierung deutlich.

Die Ausgangslage

Der Eigentümer, 42 Jahre alt, bewohnt seit Jahren ein Einfamilienhaus auf Erbbaurecht in Oldenburg auf Erbbaurecht. Für die Anschlussfinanzierung steht eine Restschuld von 143.000 Euro an; die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags beträgt noch 82 Jahre.

Die Herausforderung

Zwei Institute lehnten pauschal ab, weil sie Erbbaurecht generell ausschließen. Weitere breit gestreute Anfragen hätten die Ausgangslage nur verschlechtert. Zusätzlich mussten die Unterlagen so aufbereitet werden, dass die Bank ohne Rückfragen entscheiden kann.

Unsere Lösung

Die vertragliche Anpassungsregel des Erbbauzinses wurde in zwei Szenarien gerechnet: bei unveränderter und bei angepasster Höhe. In beiden Fällen blieb der Haushaltsüberschuss positiv. Diese Rechnung wurde dem Antrag beigefügt, statt die Frage der Bank zu überlassen. Vereinbart wurden 286.000 Euro bei 20 Jahren Zinsbindung. Abschließend wurde geprüft, ob eine kürzere oder längere Zinsbindung als die gewählten 20 Jahre wirtschaftlich sinnvoller wäre.

Das Ergebnis

Am Ende stand ein Darlehen über 286.000 Euro bei einem Beleihungsauslauf von rund 83 Prozent. Der erhöhte Eigenkapitaleinsatz von 95.500 Euro hatte den Kreis annahmebereiter Institute spürbar erweitert. Welche Häuser eine solche Konstellation annehmen, ändert sich mit den Kreditrichtlinien und ist jeweils neu zu prüfen. Was zunächst nach Ablehnung aussah, war am Ende eine Frage der richtigen Adresse.

Ihre Situation ähnelt diesem Fall? Jede Finanzierung ist individuell. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich.

Beratung anfragen

Anonymisierter Beispielfall aus der Beratungspraxis; Zahlen gerundet und verallgemeinert. Keine Garantie für vergleichbare Konditionen. Jede Finanzierung wird individuell geprüft.