Erbbaurecht in Mainz: Doppelhaushälfte trotz fremdem Grundstück finanziert
Bei einer Restlaufzeit von 48 Jahren war in Mainz die Frage, wie sich Darlehenslaufzeit und Vertragslaufzeit zueinander verhalten.
Die Ausgangslage
Angefragt wurde die Finanzierung für eine Doppelhaushälfte auf Erbbaurecht in Mainz über 407.000 Euro. Das Grundstück gehört einem kirchlichen Erbbaurechtsgeber; der Vertrag läuft noch 48 Jahre. Der Antragsteller ist 41 Jahre alt und als Sozialpädagogin beschäftigt.
Die Herausforderung
Bei der Anschlussfinanzierung hatte sich die Restlaufzeit gegenüber der Erstfinanzierung deutlich verkürzt. Was vor zehn Jahren unproblematisch war, wird dadurch zu einem zentralen Bewertungspunkt. Gleichzeitig musste die Zielrate von rund 1.970 Euro monatlich auch bei einer Einkommensdelle tragfähig bleiben.
Unsere Lösung
Zuerst wurde der Erbbaurechtsvertrag vollständig ausgewertet: Restlaufzeit von 48 Jahren, Höhe und Anpassungsmechanismus des Erbbauzinses von 6.950 Euro, Heimfallregelung, Entschädigungsregelung und Zustimmungsvorbehalte. Rechtliche Fragen zur Auslegung wurden ausdrücklich an das Notariat verwiesen. Auf dieser Grundlage wurden gezielt Institute angesprochen, die Erbbaurechte regelmäßig finanzieren und eigene Bewertungsmaßstäbe dafür haben. Die Stillhalteerklärung des Erbbaurechtsgebers wurde frühzeitig eingeholt. Vor der endgültigen Auswahl wurden die Angebote mit identischen Eckdaten – 407.000 Euro über 15 Jahre – nebeneinandergelegt und nicht nur nach dem Zinssatz beurteilt.
Das Ergebnis
Umgesetzt wurde die Anschlussfinanzierung über 407.000 Euro mit 15 Jahren Zinsbindung. Die verkürzte Restlaufzeit von 48 Jahren war der Ausgangspunkt der Struktur. Ergebnis und Ablauf hängen von Objekt, Einkommen und Marktumfeld ab und variieren entsprechend. Nicht jedes Haus nimmt eine solche Konstellation an – die Auswahl macht den Unterschied.
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