Erbbaurecht in Leipzig: Beleihungsauslauf 68 Prozent trotz Sonderkonstellation
Erbbaurecht schließt eine Finanzierung nicht aus – aber nicht jedes Institut nimmt diese Konstellation an. Der Fall aus Leipzig zeigt die Auswahlkriterien.
Die Ausgangslage
Für ein Einfamilienhaus auf Erbbaurecht in Leipzig lag ein Kaufpreis von 300.000 Euro vor. Das Objekt steht auf einem Erbbaurechtsgrundstück mit 72 Jahren Restlaufzeit; die Käufer sind 52 und 52 Jahre alt und verfügen über 128.000 Euro Eigenkapital.
Die Herausforderung
Bei der Anschlussfinanzierung hatte sich die Restlaufzeit gegenüber der Erstfinanzierung deutlich verkürzt. Was vor zehn Jahren unproblematisch war, wird dadurch zu einem zentralen Bewertungspunkt. Hinzu kam die Frage, ob sich ein Darlehensbetrag von 205.000 Euro über 10 Jahre zu einer Rate führen lässt, die der Haushalt dauerhaft trägt.
Unsere Lösung
Die vertragliche Anpassungsregel des Erbbauzinses wurde in zwei Szenarien gerechnet: bei unveränderter und bei angepasster Höhe. In beiden Fällen blieb der Haushaltsüberschuss positiv. Diese Rechnung wurde dem Antrag beigefügt, statt die Frage der Bank zu überlassen. Vereinbart wurden 205.000 Euro bei 10 Jahren Zinsbindung. Sondertilgungsrecht und Tilgungssatzwechsel wurden ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen.
Das Ergebnis
Zugesagt wurden 205.000 Euro bei einer Rate von rund 1.080 Euro. Der jährliche Erbbauzins von 6.350 Euro ist in der Haushaltsrechnung als dauerhafte Belastung berücksichtigt. Zinssätze, Beleihungsausläufe und Annahmerichtlinien ändern sich laufend; maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt der Anfrage. Ein zweiter Blick auf die Zahlen ersetzte hier die erste, vorschnelle Absage.
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