ErbbaurechtFrankfurt am Main · Hessen

Erbbaurecht in Frankfurt am Main: Beleihungsauslauf 64 Prozent trotz Sonderkonstellation

Der Erbbaurechtsvertrag in Frankfurt am Main enthielt Regelungen zu Heimfall und Zinsanpassung, die vor der Kaufentscheidung geprüft werden mussten.

Die Ausgangslage

Angefragt wurde die Finanzierung für ein Reihenendhaus auf Erbbaurecht in Frankfurt am Main über 353.000 Euro. Das Grundstück gehört einem kirchlichen Erbbaurechtsgeber; der Vertrag läuft noch 46 Jahre. Der Antragsteller ist 46 Jahre alt und als Kraftfahrzeugmechatroniker beschäftigt.

Die Herausforderung

Der niedrigere Kaufpreis suggeriert einen Vorteil, der sich über die Laufzeit relativiert. Ohne Gegenüberstellung von Kaufpreisvorteil und kapitalisiertem Erbbauzins lässt sich die Wirtschaftlichkeit nicht beurteilen. Gleichzeitig durfte die monatliche Belastung von rund 1.850 Euro den finanziellen Spielraum für den Alltag nicht aufzehren.

Unsere Lösung

Die vertragliche Anpassungsregel des Erbbauzinses wurde in zwei Szenarien gerechnet: bei unveränderter und bei angepasster Höhe. In beiden Fällen blieb der Haushaltsüberschuss positiv. Diese Rechnung wurde dem Antrag beigefügt, statt die Frage der Bank zu überlassen. Vereinbart wurden 353.000 Euro bei 10 Jahren Zinsbindung. Die fertige Unterlage ging anschließend gebündelt an die ausgewählten Häuser, sodass die Prüfung ohne Rückfragen laufen konnte.

Das Ergebnis

Zugesagt wurden 353.000 Euro bei 10 Jahren Zinsbindung und einer kalkulierten Restschuld von 228.000 Euro. Rechtliche Auslegungsfragen zum Erbbaurechtsvertrag wurden über das Notariat geklärt. Ob eine vergleichbare Struktur darstellbar ist, entscheidet sich immer an den Zahlen des Einzelfalls. Der Weg dorthin führte über eine vollständige Unterlage und die passende Bankauswahl.

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