Stillhalteerklärung des Erbbaurechtsgebers: Fall aus Dortmund
Ein Haushalt in Dortmund wollte ein Einfamilienhaus auf Erbbaurecht auf einem Erbbaurechtsgrundstück erwerben. Restlaufzeit, Erbbauzins und Heimfallregelung entschieden über die Machbarkeit.
Die Ausgangslage
Angefragt wurde die Finanzierung für ein Einfamilienhaus auf Erbbaurecht in Dortmund über 204.000 Euro. Das Grundstück gehört einem kirchlichen Erbbaurechtsgeber; der Vertrag läuft noch 75 Jahre. Der Antragsteller ist 44 Jahre alt und als Kraftfahrzeugmechatroniker beschäftigt.
Die Herausforderung
Beim Erbbaurecht ist nicht das Grundstück, sondern nur das Erbbaurecht selbst beleihbar. Restlaufzeit, Erbbauzins und die Regelungen zu Heimfall und Entschädigung bestimmen deshalb unmittelbar den Beleihungswert. Hinzu kam, dass jede weitere erfolglose Anfrage Spuren in der Bonitätsauskunft hinterlassen hätte.
Unsere Lösung
Für die Beleihung wurde die Stillhalteerklärung des Erbbaurechtsgebers eingeholt, in der dieser auf die Ausübung bestimmter Rechte zugunsten des finanzierenden Instituts verzichtet. Ohne diese Erklärung ist die Grundschuld im Sicherungsfall deutlich weniger wert. Parallel wurde die Zustimmung zur Veräußerung beantragt, damit der Kaufvorgang nicht daran scheitert. Beide Dokumente lagen vor Beurkundung vor. Der Beleihungsauslauf wurde mit rund 65 Prozent belegt statt geschätzt, was die Konditionsverhandlung deutlich vereinfachte.
Das Ergebnis
Am Ende standen 204.000 Euro bei rund 65 Prozent Beleihungsauslauf. Zwei Institute hatten zuvor pauschal abgelehnt, weil sie Erbbaurecht generell ausschließen. Welche Häuser eine solche Konstellation annehmen, ändert sich mit den Kreditrichtlinien und ist jeweils neu zu prüfen. Die Lösung lag in der Kombination aus sauberer Rechnung und passendem Institut.
Ihre Situation ähnelt diesem Fall? Jede Finanzierung ist individuell. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich.
Beratung anfragenAnonymisierter Beispielfall aus der Beratungspraxis; Zahlen gerundet und verallgemeinert. Keine Garantie für vergleichbare Konditionen. Jede Finanzierung wird individuell geprüft.