Anschlussfinanzierung auf Erbbaurecht in Bad Homburg vor der Höhe
Eine Stillhalteerklärung des Erbbaurechtsgebers war Voraussetzung für die Finanzierung. In Bad Homburg vor der Höhe wurde sie frühzeitig eingeholt.
Die Ausgangslage
Ein Haushalt in Bad Homburg vor der Höhe mit 5.600 Euro monatlichem Nettoeinkommen wollte ein Reihenendhaus auf Erbbaurecht auf Erbbaurecht für 540.000 Euro erwerben. Neben der Rate ist der jährliche Erbbauzins von 11.200 Euro dauerhaft zu tragen.
Die Herausforderung
Für die Beleihung verlangen Institute regelmäßig eine Stillhalteerklärung des Erbbaurechtsgebers. Ohne diese Erklärung ist die Grundschuld im Sicherungsfall deutlich weniger wert. Der Zeitplan war eng, weil der Notartermin in Bad Homburg vor der Höhe bereits abgestimmt war und sich nicht beliebig verschieben ließ.
Unsere Lösung
Für die Bewertung wurden Erbbaurechtsvertrag, Grundbuchauszug, Bodenrichtwert, Objektunterlagen und eine Einordnung des Erbbauzinsniveaus zusammengestellt. Damit konnte das Institut den Beleihungswert begründen statt einen pauschalen Abschlag anzusetzen. Der Beleihungsauslauf wurde auf dieser Basis mit rund 65 Prozent festgestellt und die Finanzierung über 352.000 Euro zugesagt. Vor der Unterschrift wurden sämtliche Nebenbedingungen des Vertrags noch einmal einzeln durchgesprochen.
Das Ergebnis
Bewilligt wurden 352.000 Euro zu 3,3 Prozent im damaligen Marktumfeld. Beide Szenarien zur Anpassung des Erbbauzinses waren durchgerechnet und dem Antrag beigefügt. Eine Übertragung dieses Ergebnisses auf andere Vorhaben ist ausdrücklich nicht möglich. Entscheidend war nicht ein Sonderprodukt, sondern die passende Auswahl des Darlehensgebers.
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