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Lebensversicherung als geplante Sondertilgung: Fall aus Worms

Heizungstausch und barrierefreies Bad in Worms: Förderung geprüft, Antrag vor Auftragsvergabe gestellt, Restfinanzierung über 150.000 Euro.

Die Ausgangslage

Ein Eigentümer, 60 Jahre alt, wollte sein Haus in Worms altersgerecht umbauen. Budget 74.000 Euro, Objektwert rund 485.000 Euro, keine weiteren Belastungen im Grundbuch. Neben dem Erwerbseinkommen bestehen eine Betriebsrentenzusage und Einnahmen aus einer vermieteten Einliegerwohnung.

Die Herausforderung

Die geplante Sondertilgung aus einer fälligen Lebensversicherung war wirtschaftlich sinnvoll, aber vertraglich zunächst nicht abgesichert. Ohne entsprechendes Sondertilgungsrecht wäre die Rückführung nicht wie geplant möglich gewesen. Der Zeitplan war eng, weil der Notartermin in Worms bereits abgestimmt war und sich nicht beliebig verschieben ließ.

Unsere Lösung

Die Kapitaldienstfähigkeit wurde in zwei Stufen gerechnet: einmal für die verbleibenden Erwerbsjahre und einmal für die Zeit nach dem Renteneintritt, belegt mit aktueller Renteninformation, Betriebsrentenzusage und dem Mietvertrag der Einliegerwohnung. Die Rate wurde bewusst so bemessen, dass sie bereits im niedrigeren Renteneinkommen mit deutlichem Überschuss getragen wird, statt sich am heute möglichen Maximum zu orientieren. Der Beleihungsauslauf lag bei rund 31 Prozent des Objektwerts, was den Zugang zu günstigen Konditionsklassen eröffnete. Angefragt wurden gezielt Häuser ohne starre Endalter-Regel. Alle Annahmen wurden schriftlich festgehalten, damit sie bei der Anschlussfinanzierung wieder aufgegriffen werden können.

Das Ergebnis

Die Zusage kam von einem Institut ohne starre Endalter-Regel: 150.000 Euro, 10 Jahre fest, Zinssatz im damaligen Marktumfeld im Bereich von 3 Prozent. Zwei Häuser hatten zuvor pauschal abgelehnt. Welche Häuser eine solche Konstellation annehmen, ändert sich mit den Kreditrichtlinien und ist jeweils neu zu prüfen. Die Lösung lag in der Kombination aus sauberer Rechnung und passendem Institut.

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