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Renteninformation als Einkommensnachweis: Finanzierung in Stuttgart

Heizungstausch und barrierefreies Bad in Stuttgart: Förderung geprüft, Antrag vor Auftragsvergabe gestellt, Restfinanzierung über 348.000 Euro.

Die Ausgangslage

Die 66-jährige Eigentümerin wollte in Stuttgart ein Einfamilienhaus erwerben, um näher bei den Kindern zu wohnen. Kaufpreis 785.000 Euro, Eigenkapital 123.000 Euro aus dem Verkauf des bisherigen Hauses. Das Objekt liegt in Stuttgarter Halbhöhenlage mit entsprechend hohem Preisniveau.

Die Herausforderung

Zwei Institute lehnten unter Hinweis auf Alter und Darlehenslaufzeit ab, ohne die Einkommenssituation im Ruhestand überhaupt zu prüfen. Solche Pauschalabsagen sagen mehr über die interne Richtlinie als über die Bonität des Haushalts aus. Offen blieb zunächst, welche Restschuld am Ende der 15-jährigen Zinsbindung überhaupt vertretbar ist.

Unsere Lösung

Für den altersgerechten Umbau wurde das einschlägige Förderprogramm einbezogen, für den Heizungstausch zusätzlich die Zuschussförderung geprüft. Beide Anträge wurden vor Auftragsvergabe gestellt, weil eine bereits beauftragte Maßnahme regelmäßig nicht mehr förderfähig ist. Die Restfinanzierung von 348.000 Euro wurde über ein Bankdarlehen dargestellt. Fördervoraussetzungen und Programmkonditionen wurden zum Antragszeitpunkt geprüft, da sie sich laufend ändern. Sondertilgungsrecht und Tilgungssatzwechsel wurden ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen.

Das Ergebnis

Die Zusage kam von einem Institut ohne starre Endalter-Regel: 348.000 Euro, 15 Jahre fest, Zinssatz im damaligen Marktumfeld im Bereich von 3,2 Prozent. Zwei Häuser hatten zuvor pauschal abgelehnt. Konditionen hängen stets vom Einzelfall, von der Bonität und vom Zeitpunkt ab und lassen sich nicht auf andere Vorhaben übertragen. Wichtig war die richtige Reihenfolge: erst rechnen, dann anfragen.

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