Baufinanzierung mit 62 Jahren in Rostock: Kapitaldienst statt Geburtsjahr
Eine in wenigen Jahren fällige Lebensversicherung wurde in Rostock als geplante Sondertilgung eingeplant und vertraglich abgesichert.
Die Ausgangslage
Für eine Doppelhaushälfte in Rostock mit einem Wert von rund 425.000 Euro stand eine Anschlussfinanzierung über 15.000 Euro an. Die Eigentümer sind 62 und 60 Jahre alt; der Renteneintritt fällt in die neue Zinsbindung.
Die Herausforderung
Die geplante Sondertilgung aus einer fälligen Lebensversicherung war wirtschaftlich sinnvoll, aber vertraglich zunächst nicht abgesichert. Ohne entsprechendes Sondertilgungsrecht wäre die Rückführung nicht wie geplant möglich gewesen. Der Zeitplan war eng, weil der Notartermin in Rostock bereits abgestimmt war und sich nicht beliebig verschieben ließ.
Unsere Lösung
Alle Einkommensbestandteile wurden einzeln belegt: aktuelle Renteninformation, schriftliche Bestätigung der Betriebsrentenzusage, Auszüge zur privaten Vorsorge und der Mietvertrag der vermieteten Einheit. Erst diese Zusammenstellung machte das künftige Renteneinkommen für die Bank kalkulierbar. Ergänzend wurde eine Haushaltsrechnung für die Zeit nach dem Renteneintritt beigefügt, in der die Rate von rund 730 Euro bereits berücksichtigt ist. Zum Abschluss wurde die Restschuld von 65.000 Euro zum Ende der Zinsbindung offen ausgewiesen, damit die Anschlussfrage nicht überrascht.
Das Ergebnis
Am Ende stand eine Struktur aus Zwischenfinanzierung bis zum Verkauf des bisherigen Objekts und einer dauerhaften Finanzierung über 123.000 Euro bei 10 Jahren Zinsbindung. Zinssätze, Beleihungsausläufe und Annahmerichtlinien ändern sich laufend; maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt der Anfrage. Nicht jedes Haus nimmt eine solche Konstellation an – die Auswahl macht den Unterschied.
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