Lebensversicherung als geplante Sondertilgung: Fall aus Lübeck
Ein Ehepaar kurz vor dem Ruhestand wollte in Lübeck umbauen und das letzte Restdarlehen ablösen. Mehrere Banken verwiesen auf das Alter – eine zweistufige Kapitaldienstrechnung führte zur Zusage.
Die Ausgangslage
Ein Eigentümer, 67 Jahre alt, wollte sein Haus in Lübeck altersgerecht umbauen. Budget 110.000 Euro, Objektwert rund 510.000 Euro, keine weiteren Belastungen im Grundbuch. Neben dem Erwerbseinkommen bestehen eine Betriebsrentenzusage und Einnahmen aus einer vermieteten Einliegerwohnung.
Die Herausforderung
Bei Modernisierungsmaßnahmen im Bestand ist die Reihenfolge entscheidend: Fördermittel müssen vor Auftragsvergabe beantragt werden. Eine bereits beauftragte Maßnahme ist nachträglich regelmäßig nicht mehr förderfähig. Erschwerend kam hinzu, dass eine anfängliche Tilgung von 3,5 Prozent und die gewünschte Rate von 1.280 Euro nicht ohne Weiteres zusammenpassten.
Unsere Lösung
Ablösung und Modernisierung wurden in einem Vorgang zusammengeführt: 123.000 Euro Restschuld zuzüglich 110.000 Euro Umbaubudget ergaben ein Gesamtdarlehen von 233.000 Euro. Damit entfielen eine zweite Prüfung und eine zusätzliche Grundschuldbestellung. Bei einem Objektwert von 510.000 Euro lag der Beleihungsauslauf bei rund 46 Prozent – eine Größenordnung, die die Sicherheitenbewertung unkompliziert machte. Die Haushaltsrechnung wurde mit 4.600 Euro monatlichem Nettoeinkommen und bewusst konservativen Pauschalen geführt.
Das Ergebnis
Am Ende standen 233.000 Euro bei 10 Jahren Zinsbindung. Auch mit über 60 Jahren entscheidet die tragfähige Einkommenssituation, nicht das Geburtsjahr. Zinssätze, Beleihungsausläufe und Annahmerichtlinien ändern sich laufend; maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt der Anfrage. Was zunächst nach Ablehnung aussah, war am Ende eine Frage der richtigen Adresse.
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