Beamte & öffentlicher DienstLangen · Hessen

Beihilfe und Pensionsanspruch in der Haushaltsrechnung: Fall aus Langen

Eine Lehrkraft in Langen finanzierte eine Doppelhaushälfte zu 485.000 Euro mit 109.000 Euro Eigenkapital und einer Rate von rund 2.090 Euro.

Die Ausgangslage

Der Kunde ist 48 Jahre alt, Beamter als Finanzbeamter und hatte ein Angebot für ein sogenanntes Beamtendarlehen erhalten. Zum Vergleich stand die Finanzierung für eine Doppelhaushälfte in Langen zu 485.000 Euro über ein klassisches Annuitätendarlehen zur Debatte.

Die Herausforderung

Zwei Einkommen aus dem öffentlichen Dienst führen zu einer sehr planbaren, aber auch begrenzten Einkommensentwicklung. Ein Sprung im Einkommen, der eine spätere Erhöhung der Rate erlauben würde, ist selten zu erwarten. Erschwerend wirkte die Erwartung, ein Darlehen über 432.000 Euro innerhalb weniger Wochen verbindlich zugesagt zu bekommen.

Unsere Lösung

Die Haushaltsrechnung wurde an die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes angepasst: Beihilfeanspruch, private Krankenversicherung, Beiträge zur Zusatzversorgung und die tatsächliche Nettobelastung wurden einzeln erfasst statt Standardpauschalen anzusetzen. Damit entstand ein realistisches Bild des verfügbaren Einkommens von 7.000 Euro. Die Rate von rund 2.090 Euro bleibt auch nach der geplanten Stundenreduzierung tragfähig. Die Gesamtstruktur über 432.000 Euro wurde vor der Zusage noch einmal gegen ein Alternativszenario gerechnet.

Das Ergebnis

Zugesagt wurde ein Annuitätendarlehen über 432.000 Euro mit 20 Jahren Zinsbindung zu einem Zinssatz im damaligen Marktumfeld im Bereich von 3,8 Prozent. Der Beleihungsauslauf liegt bei rund 89 Prozent, die Rate bei etwa 2.090 Euro. Ob sich ein vergleichbarer Weg für Sie rechnet, zeigt ausschließlich der konkrete Vergleich mehrerer Angebote. Was zunächst nach Ablehnung aussah, war am Ende eine Frage der richtigen Adresse.

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