Kommunalbeschäftigte in Dreieich: Eigentumswohnung ohne Umwege finanziert
Beihilfeanspruch und Pensionsanwartschaft verändern die Haushaltsrechnung spürbar. In Dreieich wurde beides sauber eingeordnet.
Die Ausgangslage
Ein Ehepaar aus Dreieich, 34 und 38 Jahre alt, arbeitet als Justizfachwirtin und als Sachbearbeiterin einer Behörde im öffentlichen Dienst. Erworben werden sollte eine Drei-Zimmer-Eigentumswohnung mit rund 85 Quadratmetern für 360.000 Euro. Konsumkredite bestehen nicht, das gemeinsame Nettoeinkommen beträgt 5.400 Euro.
Die Herausforderung
Der sichere Einkommensstrom im öffentlichen Dienst verleitet dazu, die Finanzierung am Maximum auszurichten. Eine geplante Stundenreduzierung oder Elternzeit verändert die Rechnung jedoch erheblich und muss vorab abgebildet werden. Gleichzeitig musste die Zielrate von rund 1.470 Euro monatlich auch bei einer Einkommensdelle tragfähig bleiben.
Unsere Lösung
Die geplante Stundenreduzierung wurde in einer zweiten Haushaltsrechnung abgebildet und dem Antrag beigefügt. Auch mit dem reduzierten Einkommen bleibt ein klarer Überschuss. Ergänzend wurde ein Tilgungssatzwechsel vereinbart, um die Rate bei Bedarf anpassen zu können, ohne den Vertrag neu verhandeln zu müssen. Der Beleihungsauslauf wurde mit rund 70 Prozent belegt statt geschätzt, was die Konditionsverhandlung deutlich vereinfachte.
Das Ergebnis
Zugesagt wurden 252.000 Euro trotz noch ausstehender Verbeamtung auf Lebenszeit. Dienstzeitbescheinigung und Übernahmeperspektive waren dem Antrag beigefügt. Ob sich ein vergleichbarer Weg für Sie rechnet, zeigt ausschließlich der konkrete Vergleich mehrerer Angebote. Entscheidend war nicht ein Sonderprodukt, sondern die passende Auswahl des Darlehensgebers.
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